BFH: Ausgabe von Aktienoptionen e Mitarbeiter ist erfolgsneutral Normas Internacionais de Contabilidade bzw. Die IFRS und Steuerrechtliche Gewinnermittlung Die Ausgabe von Aktienoptionen e Mitarbeiter durch eine AG (Opções de estoque) im Rahmen eines Aktienoptionsplans, der mit einer bedingten Kapitalerhhung verbunden ist, fhrt im Zeitpunkt der Einrumung der unentgeltlich gewhrten Bezugsrechte nicht zu einem gewinnwirksamen Personalaufwand. BFH-Urteil vom 25.8.2010, I R 103/09 EStG 4 Abs. 1 Satz 1 KStG 8 Abs. 1 HGB 249 Abs. 1, 272 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4 AktG 27 Abs. 2, 192 Abs. 2 Nr. 3, 221 Abs. 1 Satz 1 Vorinstanz: FG Mnchen vom 28.9.2009, 7 K 1513/07 (EFG 2010 S. 250 SIS 10 11 23) I. Streitig ist, ob die Ausgabe von Aktienoptionen e Mitarbeiter im Streitjahr 2001 gewinnwirksam (als Personalaufwand) und zugleich Als Zugang zur Kapitalrcklage zu erfassen ist. In der Hauptversammlung der Klgerin und Revisionsklgerin (Klgerin), einer brsennotierten AG, wurde am 6.6.2001 beschlossen, das Grundkapital um bis zu 420.000 durch Ausgabe von bis zu 140 000 neuer, auf den Inhaber lautender Stckaktien bedingt zu erhhen. Diese Kapitalerhhung sollte nur insoweit durchgefhrt werden, também morre Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen wrden (bedingte Kapitalerhhung gem 192 Abs. 2 Nr. 3 des Aktiengesetzes - AktG -) sie diente ausschlielich der Gewhrung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Gesellschaft Sowie an Mitglieder der Geschftsfhrung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen. Im Rahmen demora Aktienoptionsprogramms wurden em 2001 und 2002 em zwei Tranchen Aktienoptionen ausgegeben. Im Streitjahr wurden 51 000 Aktienoptionen gezeichnet. Gegenstand der zugrunde liegenden Vereinbarung war, dass die Gewhrung der Bezugsrechte unentgeltlich erfolgt, morre Bezugsrechte eine Laufzeit von vier Jahren haben und von dem Inhaber frhestens nach einer Wartefrist von zwei Jahren ausgebt werden knnen. Auerdem musste zwischen dem Zeitpunkt der Zuteilung der Bezugsrechte und dem Ablauf der zweijhrigen Wartefrist morrer Wertentwicklung der Aktie mindestens 20 betragen haben und der Berechtigte zum Zeitpunkt der Bezugserklrung em einem ungekndigtem Arbeitsverhltnis bei der Klgerin ou o Einem Wordundenen Unternehmen stehen. Der Bei der Ausbung des Bezugsrechts zu entrichtende Bezugspreis betrug 50 des Durchschnittskurses der Aktie. Die Klgerin behandelte die Einrumung der Bezugsrechte in ihrem Jahresabschluss zum 31.12.2001 in der Weise, Dass sie, Gesamtwert der gewhrten Optionen, der mit 162,000 angesetzt wurde, gleichmig auf die Wartezeit von zwei Jahren verteilte, und dabei den entsprechenden Betrag (Streitjahr: 27 000) als Personalaufwand erfasste und im gleichen Umfang der Kapitalrcklage zufhrte (Buchung: Personalaufwand an Kapitalrcklage). Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) erkannte den Ansatz als Betriebsaufwand und den Ansatz als Kapitalrcklage nicht an und erlie auf dieser Grundlage genderte Feststellungsbescheide gem 10d Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) und gem 36 Abs. 7 bzw. 27, 28 e 38 des Krperschaftsteuergesetzes (KStG). Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos (Finanzgericht - FG - Mnchen, Urteil vom 28.9.2009, 7 K 1513/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 250). Mit der Revision macht die Klgerin die Verletzung materiellen Rechts geltend. Sie beantragt sinngem, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Feststellungsbescheide dahingehend zu ndern, dass die Krzung des Personalaufwandes und der Kapitalrcklage sowie des steuerlichen Einlagekontos um 52.807 DM (27.000) rckgngig gemacht wird. Das FA beantragt, die Revision zurckzuweisen. II. Die Revision ist unbegrndet und daher zurckzuweisen (126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -). Das FG hat die Ausgabe der Aktienoptionen ohne Rechtsfehler weder gewinnwirksam noch als Zufhrung zur Kapitalrcklage bercksichtigt. 1. Auf der Grundlage des 8 Abs. 1 KStG bestimmt sich das - auch fr die Ermittlung des Gewerbeertrages magebende (7 GewStG) - Einkommen der Klgerin nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Gesetzes. Gem 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ist Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermgen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermgen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Das jeweilige Betriebsvermgen richtet sich gem 5 Abs. 1 Satz 1 EStG nach den handelsrechtlichen Grundstzen ordnungsmiger Buchfhrung. Diese ergeben sich vornehmlich aus den Vorschriften fr alle Kaufleute der 238 ff. Des Handelsgesetzbuchs (HGB). Fr Kapitalgesellschaften sind zustzlich die einschlgigen Ergnzenden Vorschriften fr Kapitalgesellschaften der 264 ff. HGB heranzuziehen. Darunter caído, soweit ihnen materielle Bedeutung zukommt, auch die Vorschriften ber die Gliederung der Bilanz (266 ff. HGB) e morrer Gewinn - und Verlustrechnung (275 ff. HGB). 2. Mit Urteil vom 30.11.2005 I R 26/04 (BFH / NV 2006, 616) - auf das die Revisão em Wesentlichen verweist - hat der Senat u. a. Entschieden, dass der Zufluss offener und verdeckter Aufgelder bei der Ausgabe von Optionsanleihen auch steuerrechtlich eine Einlage begrndet. Kapitalrcklagen nach 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB schlssen den Betrag, der durch die Gesellschaft bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen fr Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt werde, ein. Unter Diesen Betrag fielen alle Entgelte im Zusammenhang mit der Begebung von Wandlungs - und Optionsrechten, damit nicht nur offene, sondern auch verdeckte Aufgelder em forma einer unter dem Kapitalmarktzins liegenden Verzinsung. Bereits der Wortlaut des 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB lasse erkennen, dass ein bei der Ausgabe derartiger Optionsanleihen erzieltes Aufgeld bei spterer Nichtausbung der Option seine Zugehrigkeit zur Kapitalrcklage nicht verliere. Eine (Steuerrechtliche) Einlage setze auch nicht zwingend eine Zufhrung zum Betriebsvermgen durch einen Gesellschafter, também durch eine Pessoa voraus, morre bros Anteile an der Gesellschaft halte. Vielmehr knnten Einlagen auch Zufhrungen sein, die von einem (Noch-) Nichtgesellschafter zur Erlangung einer unentziehbaren Anwartschaft auf eine Gesellschafterstellung erfolgen wrden. 3. Das FG hat ohne Rechtsfehler entschieden, dass die Grundstze des Senatsurteils em BFH / NV 2006, 616 auf die streitgegenstndliche Situação de Aktienoptionsplans als Mitarbeitervergtung, die die unentgeltliche Gewhrung der Bezugsrechte vorsieht, nicht anzuwenden sind. Es fehlt an einer einlagefhigen Zuwendung an die Klgerin durch die Altgesellschafter ouder Die Optionszeichner, die einem Aufgeld bei der Ausgabe von Optionsanleihen vergleichbar ist. A) Ein Grundtyp einer anteilsbasierten Vergtung ist die sog. Reale Aktienoption, die dem begnstigten Arbeitnehmer das Recht gewhrt, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums - und gegebenenfalls, wie im Streitfall, unter bestimmten einschrnkenden Bedingungen (hier: einer bestimmten Wertentwicklung der Aktie und darber hinaus dem Status des ungekndigten Arbeitsverhltnisses) - Zu einem vorab bestimmten oder bestimmbaren Preis Anteile am arbeitgebenden Unternehmen zu erwerben dabei kann das Unternehmen die bei Ausbung der Option zu bertragenden Aktien zB Wege der bedingten Kapitalerhhung (192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) oder des Erwerbs eigener Aktien nach 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG beschaffen (z. B. Herzig, Der Betrieb - DB - 1999, 1 de Walter, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2006, 1101). B) Die handelsbilanzielle Abbildung eines Aktienoptionsplans, der mit einer bedingten Kapitalerhhung verbunden ist, ist - soweit es um den Zeitpunkt der der tatschlichen Kapitalerhhung vorausgehenden Ausgabe der Optionen geht - umstritten. Aa) Então, wird zum einen die Ansicht vertreten, der Geschftsvorfall sei fr das Unternehmen erfolgsneutral zu behandeln. Die Ausgabe der Optionen wirke sich allein als Vermgensverlust bei den Altaktionren als sog. Verwsserung des Werts der bisher vorhandenen Aktien (s. Insoweit auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22.5.2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712) aus, was mit Blick auf das aktienrechtliche Trennungsprinzip die Vermgens - und Ertragslage der Gesellschaft nicht berhre (então eu sou Ergebnis zB - jeweils mwN - Naumann, DB 1998, 1428, 1430 Rammert, Die Wirtschaftsprfung - Wpg - 1998, 766, 773 ff. Herzig, DB 1999, 1, 7 Vater, DB 2000 2177, 2178 ff. Lange, Steuer und Wirtschaft 2001, 137, 146 Siegel, Betriebs-Berater 2001, 1995, 1996 f. Httemann in Canaris ua Hrsg., Handelsgesetzbuch Grokommentar, 4. Aufl. 272 Rz 50 Ro / Baumunk in Kessler / Sauter, Handbuch Stock Options, 2003, Rz 174, 188 ff. Vater, Stock Options, 2004, S. 84 f. Rode, Deutsche Steuerzeitung - DStZ - 2005, 404, 409 Buciek em Blmich, EStG / KStG / GewStG, 5 EStG Rz 920 Aktienoptionsplne Hoffmann em Littmann / Bitz / Pust, Das Einkommensteuerrecht, 4, 5 Rz 1301, 1315 Reiner in Schmidt Hrsg., Mnchener Kommentar H Andelsgesetzbuch - MnchKommHGB -, 2. Aufl. 272 Rz 59 wohl auch Kessler / Freisleben em Kropff / Semler Hrsg., Mnchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl. 158 AktG, 275-277 HGB Rz 77). Bb) Andere befrworten den erfolgswirksamen Ansatz einer Verbindlichkeitsrckstellung, die ratierlich whrend der Sperrfrist zu Lasten des Personalaufwands zu bilden und bei Optionsausbung bzw. Verfall des Optionsrechts erfolgsneutral em Eigenkapital umzuwandeln ist. Die Gewhrung der Option als Vergtungsbestandteil begrnde whrend der Sperrzeit einen Erfllungsrckstand im Arbeitsverhltnis (z. B. Walter, DStR 2006, 1101, 1104). Cc) Wieder andere treten - wie die Revisão - fr eine Erfassung als Personalaufwand verbunden mit einer Erhhung der Kapitalrcklage ein. Die Optionen seien Vergtungsbestandteil der Berechtigten letztlich werde, je nachdem, ob die Opção em erbrachte ou no fr nao zu erbringende Arbeitsleistung gewhrt werde, der Wert der abseperierten Arbeitsleistung in einem Betrag bzw. Der Wert der zuknftigen Arbeitsleistung ratierlich in die Gesellschaft eingelegt (zB - jeweils mwN - Pellens / Crasselt, DB 1998, 217, 222 f. Esterer / Hrteis, DB 1999, 2073, 2075 f. Haarmann em Achleitner / Wollmert Hrsg., Opções de estoque 2000, S. 113, 115 e s. Hoffmann / Ldenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 2009, 272 HGB Rz 76 ff. Baetge / Kirsch / Thiele, Bilanzen, 10. Aufl. S. 662 f. Frschle / K. Hoffmann em Beckscher Bilanzkommentar, 7. Aufl. 272 HGB Rz 505). Dieser zuletzt dargestellten Variante entspricht auch die Darstellung des Geschftsvorfalls in einem Abschluss nach den Normas internacionais de relatórios financeiros (IFRS) gem IFRS 2 Pagamento baseado em ações (szB Hoffmann / Ldenbach, aaO 272 HGB Rz 72 f. Reinke / Nissen-Schmidt, IFRS: Eigenkapital Und Aktienoptionsplne, 2008, S. 93 ff. 100 ff.). C) Der Senat schliet sich der zuerst dargestellten Auffassung an. Aa) Eine Zufhrung zu einer Kapitalrcklage (272 Abs. 2 HGB) setzt voraus, dass von der Gesellschaft ein entsprechender Betrag (Vermgensgegenstand) erzielt oder von den Gesellschaftern geleistet wurde. Dazu trifft 272 Abs. 2 HGB eine - durch im Streitfall nicht einschlgige Sondersituationen (dazu z. B. Wiedmann em Ebenroth / Boujong / Joost / Strohn, HGB, 2. Aufl. 272 Rz 24) ergnzte - Regelung. Nach 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB ist der Betrag als Kapitalrcklage auszuweisen, der von der Gesellschaft bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen fr Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird. Dies betrifft morrem Situation des sog. Agios (bzw. anderen Entgelts) bei der Ausgabe von aktienrechtlichen Schuldverschreibungen gem 221 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 AktG (i. V.m. 793 ff. Des Brgerlichen Gesetzbuchs), die dem Erwerber ein Umtausch - oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft einrumen (z. B. Reiner em MnchKommHGB, a. a.O. 272 Rz 45). Die streitgegenstndliche Ausgabe von (reinen) Optionsrechten ist damit nicht angesprochen, da es sich bei diesen nicht um verbo brete Rechte handelt (Rammert, Wpg 1998, 766, 774 Vater, DB 2000, 2177, 2179). Als Kapitalrcklage ist auch auszuweisen der Betrag von anderen Zuzahlungen, morre Gesellschafter em das Eigenkapital leisten (272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Dabei Handelt es sich um freiwillige Zahlungen der Gesellschafter, die jene zweckbestimmt und gewollt ohne Gewhrung von Vorzgen seitens der Gesellschaft erbringen (z. B. Wiedmann em Ebenroth / Boujong / Joost / Strohn, a. a.O. 272 Rz 21). Eine solche Einlage durch die Altaktionre als andere Zuzahlung liegt indes nicht vor. Eine Zuwendung aus dem Vermgensbereich Dieser Gesellschafter em das Gesellschaftsvermgen findet nicht statt. Insbesondere kann der Umstand, dass bei einer bedingten Kapitalerhhung gem 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG ein Bezugsrecht der Altaktionre kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (szB Hffer, AktG, 9. Aufl. 192 Rz 3, 16, 18), nicht dazu fhren, dass die mehrheitliche Zustimmung Dieser Aktionre in der Gesellschafterversammlung zu dieser fr sie nachteiligen Manahme als Leistung Um dado Gesellschaft angesehen werden kann (zB Reiner em MnchKommHGB, aaO 272 Rz 59 Ro / Baumunk em Kessler / Sauter, aaO Rz 194). Die Bektsrecht in den Gesellschaftsbereich einlegen (zB Herzig, DB 1999, 1, 7 Vater, DB 2000) (em inglês). , 2177, 2179). Der Revision kann ebenfalls nicht darin gefolgt werden, dass die Altaktionre als Ausgleich fr ihren Vermgensverlust bei der Begebung von Optionen eine Leistungsverpflichtung der die Optionen zeichnenden Mitarbeiter erlangt haben, die in das Gesellschaftsvermgen habe eingelegt werden knnen. Denn 27 Abs. 2 Halbsatz 2 AktG schliet die Einlagefhigkeit von Verpflichtungen zu Dienstleistungen - was der steuerrechtlichen Restriktion des Einlagebegriffs des 4 Abs. 1 Satz 1 EStG durch den BFH-Beschluss vom 26.10.1987 GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348) entspricht - ausdrcklich aus (zB Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.2.2010 II ZR 173/08, DB 2010 , 550 Herzig, DB 1999, 1, 7 Vater, DB 2000, 2177, 2179 Rode, DStZ 2005, 404, 409). Die zuknftigen, von der Motivationswirkung der Optionen abhngigen und deshalb unsicheren Arbeitsmehrleistungen der Mitarbeiter sind auch deshalb nicht aktivierbar, weil das Unternehmen keinen Anspruch auf diese Mehrleistungen hat (Reiner em MnchKommHGB, a. a.O. 272 Rz 59). Eine Vereinbarung ber diese Mehrleistungen wurde nicht getroffen. Esister auch nicht ersichtlich, dass die Mitarbeiter der Klgerin im Zuge des Aktienoptionsplans auf einen Gehaltsanspruch verzichtet haben (abweichend Verzicht auf bare Mehrvergtungen Hoffmann / Ldenbach, a. a.O. 272 HGB Rz 79). Insoweit kann auch nicht von einer Einlage der Mitarbeiter als (zuknftige) Gesellschafter (entsprechend der Situation de Zeichner von Optionsanleihen im Senatsurteil em BFH / NV 2006, 616) ausgegangen werden (s. Allgemein z. B. Herzig, DB 1999, 1, 7). Bb) Das FG hat auch ohne Rechtsfehler entschieden, dass die Erfassung einer Verbindlichkeitsrckstellung (249 Abs. 1 Satz 1 HGB) nicht em Betracht kommt. Es ist schon fraglich, ob bei der im Streitfall vereinbarten Planbedingung des zuknftigen Erreichens bestimmter Aktienkursziele berhaupt davon ausgegangen werden kann, dass der Optionsplan eine Vergtung bereits geleisteter Dienste (Arbeitsleistungen) darstellen kann (s. Insoweit Senatsurteile vom 24.1.2001 IR 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509 vom 24.1.2001 IR 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512). Jedenfalls bestand fr die bis zur Aufstellung des Aktienoptionsplans von den Arbeitnehmern evtl. Erbrachte berobligationsmige Arbeitsleistung keine mit einer gegenwrtigen wirtschaftlichen Belastung verbundene tatschliche Verbindlichkeit der Klgerin gegenber den Arbeitnehmern. Auch kann nicht mit Blick auf die zuknftige - vllig ungewisse - Arbeitsmehrleistung ein Erfllungsrckstand aus dem Arbeitsverhltnis (als rckstndiger Arbeitslohn) angenommen werden (Rode, DStZ 2005, 404, 408). 4. Dem FG ist auch darin beizupflichten, dass die International Accounting Standards bzw. Die IFRS die steuerrechtliche Gewinnermittlung nicht bestimmen (z. B. Buciek in Blmich, a. a.O. 5 EStG Rz 105, 208 Stobbe em Herrmann / Heuer / Raupach, EStG / KStG, 5 EStG Rz 22). Darber hinaus sind die IFRS (hier: IFRS 2) im Streitfall schon nach ihrem zeitlichen Anwendungsbereich nicht streitentscheidend, da sie nur fr Eigenkapitalinstrumente gelten, die nach dem 7.11.2002 ausgegeben worden sind und deren Erdienungszeitraum bei In-Kraft-Treten der IFRS (1.1 .2005) noch nicht beendet war (s. Insoweit nur Kirnberger em Becksches IFRS-Handbuch, 3. Aufl. 24 Rz 5 Rode, DStZ 2005, 404, 410). Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 27 de fevereiro de 2014 12: 34stock options nach hgb O número de cópias do vetor de Lentiglobina inferior ao esperado poderia ser pelo menos parcialmente responsável pelo aumento mais lento da betaglobina marcada, uma medida de hemoglobina normalmente funcionando. Esta hemoglobina saudável e marcada, a molécula transportadora de oxigênio nos glóbulos vermelhos, é produzida pelo gene de trabalho inserido em pacientes via terapia de genes Bluebirds. 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